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   OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11   

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https://dejure.org/2013,50219
OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11 (https://dejure.org/2013,50219)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2013 - NC 2 B 328/11 (https://dejure.org/2013,50219)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - NC 2 B 328/11 (https://dejure.org/2013,50219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KapVO § 19; DAVOHS § 7
    Regellehrverpflichtung, Teilstudienplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 02.09.2010 - NC 2 B 58/09

    Annahme klinischer Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungskunde und

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    Der erkennende Senat habe in seinem Beschluss vom 2. September 2010 (NC 2 B 58/09, juris Rn. 48), in dem er von der Kostenverteilung anhand der Loschance zugunsten der Kostenaufhebung abgerückt sei, ausgeführt, eine Kostenentscheidung, die dichter an den tatsächlichen Erfolgsaussichten der jeweiligen Studienbewerber liege, würde dann ermöglicht, wenn die Antragsgegnerin eine "Reserveliste" erstellen würde, auf der die im Rahmen der kapazitären Vergabe nicht berücksichtigten Bewerber anhand der Vergabekriterien der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen in eine Reihenfolge eingeteilt werden.

    Regelmäßig besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen werden müssen (Senatsbeschl. v. 2. September 2010 - NC 2 B 58/09 -, juris m. w. N.).

    Zwar kann eine verfassungskonforme Interpretation der Kapazitätsverordnung auch dann zur Vergabe von Teilstudienplätzen führen, wenn dies nicht - wie z. B. in der Humanmedizin (vgl. § 18 Abs. 2 KapVO) - ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2. September 2010 - NC 2 B 58/09 -, juris).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    Im Falle der nachträglichen Aufdeckung ungenutzter Kapazitäten im Gerichtsverfahren verlangt das aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Kapazitätserschöpfungsgebot lediglich, dass unter den konkurrierenden Studienplatzbewerbern überhaupt eine Auswahl stattfindet, damit die frei gebliebenen Studienplätze besetzt werden können (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 7 C 17.89 -, juris Rn. 17).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 1989 a. a. O. m. w. N.) ist die Auswahl durch das Los bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Orientierung an den Auswahlkriterien, die die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (heute die Stiftung für Hochschulzulassung) bei der Vergabe der ausgewiesenen Studienplätze anwendet.

  • OVG Sachsen, 12.12.2012 - NC 2 B 320/11

    Anspruch auf Zugang zum Studiengang der Zahnmedizin; Einbeziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    4 Nach Hinweis des erkennenden Senates auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2012 - NC 2 B 320/11 - hat die Antragstellerin ihre Ausführungen vertieft.

    12 Zudem wäre kapazitätsmindernd zu berücksichtigen, dass entgegen der Berechnung des Verwaltungsgerichts die fünf Behandlungseinheiten der Parodontologie nicht in die Berechnung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 KapVO einzubeziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Dezember 2012 - NC 2 B 320/11 -, juris).

  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zur Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess bei Antrag (§ 123 VwGO) auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    Auch wenn das letztgenannte Verfahren der gleichmäßigen Verteilung aller freien Studienplätze unter Anwendung einheitlicher Auswahlkriterien besser entspricht, die angesichts der Chancengleichheit der Bewerber verfassungsrechtlich geboten ist, bestehen gegen die Anwendung des Losverfahrens ebenfalls keine rechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschl. v. 29. September 2008 - 1 BvR 1464/07 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    18 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 1, 2 GKG (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juli 2005, NVwZ-RR 2006, 219).
  • OVG Sachsen, 16.07.2010 - NC 2 B 42/09

    Pauschal berechnete, klinische Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungskunde

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    15 Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16. Juli 2010 - NC 2 B 42/09 -, juris Rn. 47 ausgeführt: "Zuzugeben ist der Antragsgegnerin, dass der Senat bislang in seinen Entscheidungen bei Anordnung eines Losverfahrens die Kosten anhand der Loschance verteilt hat.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    Das Ermessen ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und die Belange der Studienplatzbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienplatzbewerbern zum Nachteil der Letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juli 2007 - 7 C 10.86 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 9. September 2009, SächsVBl. 2009, 290, 292; Beschl. v. 26. Juli 1999, SächsVBl. 2000, 158, 160).
  • OVG Sachsen, 05.09.2011 - NC 2 B 300/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 328/11
    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 5. September 2011 - NC 2 B 300/10 -, juris Rn. 16 ff. ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) vorgesehene Anzahl von acht SWS gegen Verfassungsrecht verstoßen könnte (vgl. Beschl. v. 22. Januar 2013 - NC 2 B 328/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 38/12

    Promoviertere wissenschaftlicher Mitarbeiter, Elternzeit, Personalüberhänge,

    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) vorgesehene Anzahl von acht SWS gegen Verfassungsrecht verstoßen könnte (vgl. Beschl. v. 22. Januar 2013 - NC 2 B 328/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.04.2013 - NC 2 B 27/13

    Zahnmedizin, kein Schwundausgleich für 7. bis 11. Fachsemester

    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) vorgesehene Anzahl von regelmäßig acht SWS gegen Verfassungsrecht verstoßen könnte (vgl. Beschl. v. 22. Januar 2013 - NC 2 B 328/11 - und v. 20. Februar 2013 - NC 2 B 25/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 25/12

    Curricularanteil Vorklinik, Stauchung, Regellehrverpflichtung

    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) vorgesehene Anzahl von acht SWS gegen Verfassungsrecht verstoßen könnte (vgl. Beschl. v. 22. Januar 2013 - NC 2 B 328/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.04.2017 - 2 B 17/17

    Teilstudienplatz; Kapazitätserschöpfungsgebot; Lehrnachfragekonkurrenz

    6 Das Verwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der hierzu vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21. Januar 1986 - 7 B 1.82 u. a. -, juris) und des Senats (Beschl. v. 2. September 2010 - NC 2 B 58/09 - und v. 22. Januar 2013 - NC 2 B 328/11 -, beide juris) zutreffend ausgeführt, dass die Vergabe von Teilstudienplätzen in der Zahnmedizin auf Kosten von Vollstudienplätzen in der Medizin nicht in Betracht komme.
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